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Entlassmanagement in der Schmerztherapie
Wie geht es nach der stationären Schmerztherapie weiter?
Mit dem Entlassmanagement soll ein möglichst reibungsloser Übergang von einem stationären Aufenthalt in die anschließende Nachbehandlung gewährleistet werden. Das kann zum Beispiel die hausärztliche Praxis, die ambulante Pflege oder auch die ambulante Physiotherapie sein. Aus diesem Grund sind in Deutschland Krankenhäuser nach §39 Absatz 1a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) verpflichtet ein adäquates Entlassmanagement anzubieten und umzusetzen. Das ist somit Ihr gutes Recht.
Was heißt das jetzt konkret für Sie und Ihre Schmerztherapie?
Eine ganzheitliche und wirkungsvolle Schmerztherapie kann nur gelingen, wenn alle an Ihrer Behandlung beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen eng aufeinander abgestimmt sind und mit Ihnen als PatentIn zusammenarbeiten. Dafür ist ein kontinuierlicher Informationsfluss zwischen allen Akteuren sehr wichtig, so dass möglichst keine wichtigen Informationen verloren gehen und somit Behandlungslücken vermieden werden.
Vor- und während der stationären Schmerztherapie
Ein effektives Entlassmanagement beginnt bereits schon vor dem stationären Aufenthalt. Und Sie können aktiv mitwirken. Bringen Sie möglichst vollständig alle aktuellen Arztbriefe einschließlich Medikamentenplan und Laborbefunde sowie radiologische Aufnahmen (Röntgenbilder, CT, MRT) zur Aufnahme mit. Das erspart Ihnen ggfs. unnötige Doppeluntersuchungen und ermöglicht den KlinikärztenInnen sich umfassend über Ihre Erkrankung zu informieren. So erfahren die ÄrzteInnen u.a. welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen erfolgten, welche Therapien bei Ihnen bereits durchgeführt wurden und welche davon den Schmerz positiv beeinflusst haben oder keinen Effekt hatten. Da sich vor oder während Ihrer stationären Behandlung Fragen oder Informationen auftun könnten, die Sie nicht vollständig verstehen, zögern Sie nicht Ihren Behandler zu kontaktieren.
Fragen zur Schmerztherapie
Alle MitarbeiterInnen im Krankenhaus werden versuchen, auf Ihre Fragen verständliche Antworten zu finden. Die Pflegefachkräfte auf den Stationen nehmen im Schmerzmanagement eine Schlüsselposition ein. Diese Berufsgruppe verbringt die meiste Zeit mit den PatientInnen. In vielen Einrichtungen gibt es speziell im Schmerzmanagement geschulte Pflegefachkräfte.
Vor der Entlassung aus der stationären Schmerztherapie
Sozialdienst
Wissen Sie nicht wie es nach dem stationären Aufenthalt weitergehen soll? Gibt es Probleme bei der häuslichen Versorgung? Benötigen Sie Hilfsmittel, zum Beispiel einen Rollator? Brauchen Sie Unterstützung bei der Beantragung eines Grades der Behinderung (GdB) oder einem Antrag auf Wiedereingliederung am Arbeitsplatz? Dazu und zu weiteren Fragen für die Zeit nach der Behandlung kann Sie kompetent der Sozialdienst im Krankenhaus beraten. Bitten Sie bei entsprechendem Bedarf in der Visite darum, dass Sie ein Mitarbeiter des Sozialdienstes besucht.
Physiotherapie
Sollten Sie während Ihres stationären Aufenthaltes Physiotherapie erhalten, so lassen Sie sich gezielt Übungen zum aktiven Bewegen zeigen, die sie zu Hause weiterführen können. PhysiotherapeutInnen unterstützen Sie beim Erlernen eines neuen Bewegungsverhaltens (z.B. besserer Einsatz der Schulter beim Griff nach oben, um eine Tasse aus dem Schrank zu nehmen), Steigern Ihrer körperlichen Aktivitäten (z.B. verlängern der Gehstrecke), Vermindern von Bewegungsangst (z.B. durch schrittweise Ausweitung von Bewegungsprogrammen) und Erlernen von aktiven Bewältigungsstrategien (z.B. durch Informationen, Erklärungen und Beratungen).
KrankenhausärzteInnen können im Rahmen des Entlassmanagement eine Erstversorgung für Physiotherapie (z.B. Krankengymnastik, manuelle Therapie, manuelle Lymphdrainage, usw.) ausstellen. Geregelt wird diese Möglichkeit in der Heilmittel-Richtlinie (§16a Verordnung von Heilmitteln im Rahmen des Entlassmanagement). Damit wird sichergestellt, dass keine Behandlungspause zwischen Krankenhausaufenthalt und nächstem Arzttermin entsteht. Die Behandlung muss spätestens 7 Tage nach der Entlassung begonnen werden und muss 12 Tage nach der Entlassung beendet sein.
Medikamente
Wurde Ihre medikamentöse Schmerztherapie optimiert? Haben Sie neue Medikamente erhalten oder wurden Dosierungen geändert? Dann ist es zwingend notwendig, dass Sie diese Medikamente wie verordnet kontinuierlich weiter einnehmen, damit es nicht zu einer Unterversorgung und möglicherweise wieder stärkeren Schmerzen kommt. Sollten Sie vor dem Wochenende, vor Feiertagen oder Tagen entlassen werden, an denen Sie am Folgetag nicht Ihren Hausarzt oder Schmerztherapeuten für ein Rezept aufsuchen können, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie zur Überbrückung dieser Zeit die Medikamente mitbekommen, die Sie selber nicht in Ihrem Bestand haben. Das gilt auch und in besonderer Weise für Opioide. Gerade dort kann es durch Unterbrechung der Einnahme zu Komplikationen und einer möglichen Schmerzverstärkung kommen.
Arztbrief
In der Regel erhalten Sie am Tag der Entlassung einen ausführlichen Arztbrief mit den durchgeführten Therapien und dem aktuellen Medikamentenplan für den niedergelassenen Arzt. Der Medikamentenplan muss immer den vollständigen Namen und die Dosis des Medikamentes, wann es eingenommen werden muss und in welcher Form (z.B. Tropfen, Tabletten) enthalten. Wenn am letzten Tag der ausführliche Brief noch nicht vorliegt, erhalten Sie einen vorläufigen Kurzbrief für den weiterbehandelnden Arzt . Auch dieser Kurzbrief muss zwingend die aktuelle Medikation enthalten, damit Ihr Hausarzt Ihnen diese rezeptieren kann und Sie genau wissen, wann und wie Sie welches Medikament einnehmen müssen.