Transparenz schafft Vertrauen

 

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dabei hilft Transparenz, die eigene Arbeit für die Öffentlichkeit, Mitglieder oder aber externe Zuwendungsgeber nachvollziehbar zu machen und so Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu stärken.

Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben im Jahr 2010 zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur. Bisher haben sich 1524 Organisationen der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen, auch wir sehen uns in der entsprechenden Selbstverpflichtung:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Unsere Arbeit ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts (Steuernummer 22/654/45135) vom 03.12.2020 (Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit und fördert gemäß zuvor genannten Bescheids im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1Nr 1 AO)

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger; Transparenz

Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. hat beschlossen, die externe Transparenz über mögliche Interessenkonflikte seitens ihrer Mitglieder in den Satzungsgremien zu erhöhen. Im Folgenden sind die Interessenerklärungen der Mitglieder des Präsidiums, des Ständigen Beirats sowie der Geschäftsführung als tabellarische Interessenserklärungen zusammenfassend dargestellt analog der Methodik, die auch bei der Erklärung möglicher Interessenskonflikte bei AWMF-Leitlinienverfahren zur Anwendung kommen würde. Statt „Leitlinie“ ist hier also „Angelegenheiten der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V“ gemeint. Insofern ist also die jeweilige Prüffrage des Ausfüllenden für sich, ob er/sie tatsächliche oder naheliegende Interessenkonflikte in Hinblick auf Anliegen/Geschäfte/Finanzen/Reputation/Akademischen Wirken/ fachpolitischem Wirken seiner Funktionärsfunktion bei der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. für sich sieht/erkennt etc. Dies wäre dann entsprechend transparent zu machen. Bei dem Feld „Funktion in der Leitliniengruppe“ wäre das dann also das entsprechende Satzungsgremium der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V“

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. ist mit rund 3.500 persönlichen Mitgliedern die größte wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft im Bereich Schmerz in Europa. Die Mitgliedschaft der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. ist interdisziplinär und interprofessionell und besteht aus Schmerzexperten aus Praxis, Klinik, Medizin, Psychologie, Pflege, Physiotherapie u. a. sowie wissenschaftlich ausgewiesenen Schmerzforschern aus Forschung, Hochschule und Lehre.
  • Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V ist zudem die interdisziplinäre Schmerzdachgesellschaft von derzeit 19 mitgliederstarken weiteren medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften im Bereich Schmerz. Diese Perspektive wird zudem erweitert durch die institutionellen korrespondierenden Mitgliedschaften folgender Vereinigungen: SchmerzLOS e. V. Vereinigung aktiver Schmerzpatienten, MigräneLiga e. V. Deutschland, Milton H. Erickson Gesellschaft für klinische Hypnose (M.E.G.), Arbeitsgemeinschaft nicht operativer orthopädischer manual medizinischer Akutkliniken e. V. (ANOA), Interdisziplinäre Gesellschaft für Psychosomatische Schmerztherapie e. V. (IGPS), CRPS Netzwerk - Gemeinsam stark CRPS Bundesverband Deutschland e. V., RLS e. V. Deutsche Restless Legs Vereinigung, ICA Deutschland e. V. Förderverein Interstitielle Cystitis in der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. Auch eine Fördermitgliedschaft ist möglich.
  • Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. ist Mitglied u.a in der IASP (International Association for the Study of Pain) sowie der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) und weiteren über vorherigen Link navigierbaren Verbänden.

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • Spenden wurden im letzten Wirtschaftsjahr 2020 nicht empfangen; Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es folglich nicht. Auch entsprechende Einzelzahlungen juristischer oder natürlicher Personen sind nicht erfolgt. Drittmittelprojekte wurden aufgrund von Zuwendungsbescheiden der Projektträger DLR/G-BA-Innovationsfonds aus öffentlichen Mitteln getätigt gemäß entsprechender Förderbescheide, deren Summe unterhalb der Hälfte des Gesamtjahreshaushalts des Vereins liegt.