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Korrespondierende Mitgliedschaft
Gemäß § 3 Absatz 5 der Satzung der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. können andere Körperschaften, die nicht die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft erfüllen und eine Zusammenarbeit mit dem Verein in den vom Verein verfolgten Zielen wünschen, als korrespondierende Gesellschaften aufgenommen werden.
SchmerzLOS e.V. Lübeck
Arbeitsgemeinschaft nicht operativer orthopädischer manual medizinischer Akutkliniken e. V. (ANOA)
CRPS Netzwerk gemeinsam stark e.V.
Milton H. Erickson Gesellschaft für Klinische Hypnose e. V. (M.E.G.) -
Interdisziplinäre Gesellschaft für Psychosomatische Schmerztherapie e. V. – IGPS -
RLS e.V. Deutsche Restless Legs Vereinigung -
ICA – Deutschland e. V. Förderverein Interstitielle Cystitis -
MigräneLiga e.V. Deutschland -
Deutsche Fibromyalgie Vereinigung e. V. -
Verband der Achtsamkeitslehrenden MBSR-MBCT-Verband