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Schmerzmittel auf Auslandsreisen
Der Urlaub steht vor der Tür und die Reisevorbereitungen beginnen. Auch die Reiseapotheke will gut überlegt und zusammengestellt sein. Um bei Auslandsreisen keine Probleme mit den mitgeführten Medikamenten zu bekommen, müssen wichtige Hinweise beachtet werden, was nicht zuletzt für Patienten mit chronischen Schmerzen gilt.
Für solche Patienten – aber auch für alle anderen Patienten mit chronischen Erkrankungen – ist es erforderlich ihre Medikamente in ausreichender Menge mitzunehmen, am besten auch eine Reserve, da man nie genau wissen kann, ob dieses oder ein vergleichbares Medikament am Urlaubsort verfügbar ist, was besonders für Medikamente wichtig ist, auf die man gut anspricht.
Reisen innerhalb der EU
Bei der Zusammenstellung der Reiseapotheke muss man sich fragen, welche Mengen und welche Medikamente überhaupt mitgeführt und ins Urlaubsland eingeführt werden dürfen. Das beginnt schon beim Einchecken ins Flugzeug, soweit es sich um flüssige Medikamente handelt z.B. Tropfen und muss weiter bedacht werden, wenn man an die Sicherheitskontrollen denkt (maximal 100 Milliliter in einem Behälter). Medikamente in fester Form (z.B. Tabletten) sind von diesen Bestimmungen im Prinzip ausgeschlossen, hier gilt keine Mengenbeschränkung.
Es gilt zwar grundsätzlich, dass jeder Reisende so viele Medikamente mitführen darf, wie er oder sie für den Eigenbedarf während der Reise benötigt.
Für den Eigenbedarf gibt es zumindest innerhalb der EU keine Mengenvorgaben.
Reisen außerhalb der EU
Bei Urlauben außerhalb der EU sollten am besten die jeweiligen Bestimmungen auf der Website des Außerministeriums angefragt werden, wofür ein eigener Bürgerservice eingerichtet wurde www.bmeia.gv.at
Besondere Vorsicht ist angezeigt, wenn es sich um Reisen in asiatische, arabische und afrikanische Länder handelt. Hier muss man sich ganz speziell beim Außenministerium beraten lassen.
Wichtig ist es den Wirkstoffnamen des jeweiligen Arzneimittels zu nennen, da in einigen Ländern die ärztliche Verschreibung über den Wirkstoffnamen und nicht über den jeweiligen Handelsnamen läuft. Das ist ggf. am Zoll von Bedeutung, natürlich aber auch, dass ein Medikament vom lokalen Arzt im jeweiligen Urlaubsland erkannt wird und dieser das dort gebräuchliche Medikament verordnen kann.
Bei der Ein- und Ausreise sollte man auf seine jeweiligen Medikamente hinweisen und sie ggf. vorzeigen, was für alle Formen gilt, ob Tabletten, vor allem aber für Flüssigkeiten oder etwa Spritzen. Schmerzpatienten haben bei der Eingangskontrolle am Flughafen hinsichtlich ihrer Schmerzmittel nichts zu befürchten. Da es bei manchen Schmerzmitteln zu Nebenwirkungen kommen kann, die einer weiteren medikamentösen Behandlung bedürfen, ist es ratsam, auch diese Medikamente mitzuführen.
Grundsätzlich sollte man alle Arzneimittel im Handgepäck mitführen, eine Mitnahme im aufgegebenen Gepäck ist nicht ratsam, da es in den Gepäckräumen zu extremen Temperatur- und Druckschwankungen kommen kann, was dem Arzneimittel schaden könnte. Außerdem können aufgegebene Koffer verspätet ankommen oder verloren gehen. In vielen Ländern kann es dann sehr schwierig sein z.B. an Betäubungsmittel und andere Schmerzmittel zu kommen, teils weil sie nicht verfügbar sind oder die Wirkstoffe z.B. in Opioiden unterschiedlich zu unseren lokalen Produkten sind und sich damit die schmerzlindernde Wirkung verändern kann.
Wo Medikamente aufbewahren?
Grundsätzlich sollte man alle Arzneimittel im Handgepäckmitführen, eine Mitnahme im aufgegebenen Gepäck ist nicht ratsam, da es in den Gepäckräumen zu extremen Temperatur-und Druckschwankungen kommen kann, was dem Arzneimittel schaden könnte. Außerdem können aufgegebene Koffer verspätet ankommen oder verloren gehen. In vielen Ländern kann es dann sehr schwierig sein z.B. an Betäubungsmittel und andere Schmerzmittel zu kommen, teils weil sie nicht verfügbar sind oder die Wirkstoffe z.B. in Opioiden unterschiedlich zu unseren lokalen Produkten sind und sich damit die schmerzlindernde Wirkung verändern kann.
Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
Bei Reisen ins Ausland ist es ratsam, vor Reiseantritt eine Auslandkrankenversicherung abzuschließen. Mit der Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC-Karte) besteht Versicherungsschutz in den EU-Staaten bzw. Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie in Staaten, die mit Deutschland das sogenannte Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Wer ins Ausland fährt, sollte vorab die Krankenkasse kontaktieren und/oder gegebenenfalls eine Auslandskrankenversicherung abschließen, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein. Die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC-Karte) ersetzt seit 2004 den Auslandskrankenschein (§ 291 a Abs. 2 SGB V).