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Gutachterliste der Deutschen Schmerzgesellschaft
Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. stellt auf dieser Seite eine Liste von Sachverständigen zur Verfügung, die Gutachten nach der AWMF-Leitlinie für die Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen (Gruner, Schiltenwolf et al., 2023) anbieten. DERZEIT ERHEBEN WIR DAZU DIE NÖTIGEN DATEN. DIE LISTE VON SACHVERSTÄNDIGEN WIRD AB VORAUSSICHTLICH MITTE OKTOBER 2024 ERSTMALIG VERÖFFENTLICHT UND DANACH REGELMÄßIG AKTUALISIERT
Gemäß der Leitlinie sind für die Bewertung von chronischen Schmerzen Gutachten durch Sachverständige mit spezieller Qualifikation notwendig.
Sachverständige sind dabei im Sozialrecht und Zivilrecht tätig, Fragestellungen betreffen sowohl die quantitative Leistungsfähigkeit als auch Kausalitätsfragen oder die Frage nach der Höhe des GdB. Gutachten werden beispielsweise für die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung erstellt sowie für private Versicherungen. Bei Rechtsstreitigkeiten sind Sozialgerichte, Landessozialgerichte, Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte typische Auftraggeber.
Die Gutachterliste der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. soll der Information für die einzelnen Institutionen dienen, aber auch zur Information von Privatpersonen und Rechtsberatern.
Gutachter können sich in diese Liste mit der Maßgabe der Kenntnis der Leitlinie für die Schmerzbegutachtung eintragen, ihre Qualifikationen bekannt geben. Die Liste ist frei, ein Auswahlverfahren erfolgt nicht. Damit die Information für Nutzer möglichst vollständig werden kann, ist auch keine Begrenzung auf Mitglieder der Deutschen Schmerzgesellschaft vorgesehen, um einen modernen und der Allgemeinheit dienlichen Standard abzubilden.