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Kriterien der Kommission Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Ankündigung im Veranstaltungskalender auf der Homepage der Deutschen Schmerzgesellschaft (Stand 14.04.2020)
Im Veranstaltungskalender werden Termine mit klarem Bezug zum Thema Schmerz angekündigt. Der Kalender soll den Mitgliedern der Deutschen Schmerzgesellschaft helfen, Veranstaltungen zu finden, die den inhaltlichen Anforderungen der Fachgesellschaft entsprechen. Schwerpunkt sind Kongresse, Symposien sowie curriculare Fort- und Weiterbildungen, die der weiteren Qualifizierung dienen.
Einzelne Veranstaltungen mit Schwerpunkt Schmerz können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls aufgenommen werden.
Bei der Entscheidung über eine Eignung für den Veranstaltungskalender der Deutschen Schmerzgesellschaft bewertet eine gewählte Kommission formale und inhaltliche Aspekte.
Eingangsvoraussetzungen für eine Beurteilung von Veranstaltungen durch die Kommission sind:
- ein Programm(-entwurf) mit Titel, einzelnen Themen, geplanten Zeiten und vollständiger Liste der Referentinnen und Referenten mit deren Qualifikation
- ein ausreichender Anteil schmerzbezogenerThemen. Veranstaltungen sollten mindestens 50 % Schmerzthemen beinhalten.
Bei Kongressen sollte der Schwerpunkt auf Schmerz liegen. Einzelne schmerzbezogene Programmpunkte im Rahmen von Kongressen oder Symposien, die sich nicht primär mit Schmerzthemen befassen werden nicht im Kalender angekündigt
- ausführliche Angaben zur Finanzierung der Veranstaltung (Art und Herkunft der Unterstützung, z.B. Industrieausstellung, Honorare der Vortragenden, Übernahme Tagungs-/Verpflegungskosten, Rahmenprogramm), Teilnehmergebühren, Ermäßigungen für Mitglieder der Deutschen Schmerzgesellschaft und zum Sponsoring durch Firmen.
Veranstaltungen, die inhaltlich einen Interessenskonflikt erkennen lassen (Industrieveranstaltungen, Honorarzahlung durch Firmen mit kommerziellen Interessen am Thema), werden nicht angekündigt
Spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin müssen alle zur Beurteilung notwendigen Informationen der Kommission vorliegen. Anträge, die erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen, werden nicht bearbeitet.
Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme, damit mögliche Empfehlungen der Kommission für die Endfassung des Programms berücksichtigt werden können (z.B. vor Drucklegung eines Flyers).
Inhaltliche Voraussetzungen:
Bei Veranstaltungen zum Thema chronischer Schmerz müssen die komplexen biopsychosozialen Aspekte differenziert dargestellt werden. Veranstaltungen, die nur einen Aspekt herausgreifen, werden in der Regel nicht akzeptiert.
Formalien zu Zeitdauer, Inhalten und Qualifikation der Referentinnen/Referenten:
- Mehrtägige Kurse/Curricula dürfen maximal acht Zeitstunden pro Tag und eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreiten.
- Anzukündigende Einzelveranstaltung sollen mindestens drei Zeitstunden umfassen, bei Veranstaltungsreihen mit weniger Zeitstunden pro Einzeltermin sollte ein (Halb-) Jahresprogramm eingereicht werden (Schmerzkonferenzen werden derzeit nicht angekündigt)
- Bei Veranstaltungen mit verschiedenen Themen müssen auch verschiedene Referenten (entsprechend der Berufsgruppe) vortragen. Bei halbtägigen Veranstaltung sollten mindestens zwei, bei ganztägigen mindestens drei Referentinnen/Referenten beteiligt sein
- Für alle Curricula muss der Leiter/die Leiterin über eine für die Disziplin spezifische Zusatzbezeichnung/Qualifikation verfügen (Spezielle Schmerztherapie für Ärzte, Spezielle Schmerzpsychotherapie für Psychologen/Psychotherapeuten, Schmerzexpertise für Pflegefachpersonen bzw. erfahren im Umgang mit Patienten mit chronischen Schmerz.
- Bei ärztlichen Curricula sind für die spezifischen Themen ärztliche Spezialisten (z.B. Kopfschmerz – Neurologe, Rückenschmerz – Orthopäde/FA für Phys. Medizin und Rehab.) zu fordern. Die Spezialisten müssen die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie/Spezielle Schmerzpsychotherapie haben bzw. erfahren im Umgang mit chronischen Schmerzpatienten sein.
- Für die Präsentation medizinischer Inhalte bei Curricula für Pflege, Physiotherapie, Psychologie ist für den referierenden Arzt die Qualifikation Spezielle Schmerztherapie bzw. umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Patienten mit chronischen Schmerzen erforderlich. Psychologische Themen sollten durch qualifizierte Psychotherapeuten (Spezielle Schmerzpsychotherapie) vermittelt werden. Pflegerische Aspekte sollten vorrangig durch Schmerzexpertinnen/ Experten, Themen der Physiotherapie durch qualifizierte Physiotherapeuten (Spezielle Schmerzphysiotherapie oder Erfahrung im Bereich Schmerz) vermittelt werden.
- Eintägige Kurse oder Veranstaltungen, bei denen es ausschließlich um die Vermittlung von speziellen Techniken („Schmerztherapie durch Botox/Lokalanästhesie/Opioide.“) und praktischen Fertigkeiten geht („Hands on“; z.B. Bewegungstherapie, Neuraltherapie, Hypnose) müssen Fragen der Indikation und Kontraindikation nach Möglichkeit auch durch Vertreter anderer Fachrichtungen referiert und diskutiert werden.
- Veranstaltungen, die inhaltlich spezielle Grundlagen vermitteln (z.B. Anatomie) können auch bei fehlender Interdisziplinarität akkreditiert werden.
- Bei mehrtägigen Veranstaltungen muss sich inhaltlich eine multimodal-interdisziplinäre Ausrichtung im Programm wiederfinden, also Themen und Referentinnen/Referenten aus mindestens 3 der folgenden Fachrichtungen: Medizin, Psychologie, Pflege und Physiotherapie.
- Wiederkehrende wissenschaftliche Veranstaltungen wie Schmerzkongresse (z.B. Deutsche Schmerzgesellschaft, IASP, EFIC) und eng an die Gesellschaft gebundene Veranstaltungen wie die Seminarwochen in Mayrhofen, die ein wissenschaftliches Programmkomitee haben und einen langen zeitlichen Vorlauf haben müssen nicht einzeln genehmigt werden, sondern können frühzeitig im Kalender angekündigt werden.
- Veranstaltungen, bei denen erhebliche Zweifel an der Produktneutralität bestehen, werden nicht angekündigt.
Veranstaltungen außerhalb Deutschlands werden in der Regel nicht im Kalender angekündigt. Ausgenommen davon sind Kongresse und wissenschaftliche Symposien der IASP und der Partnergesellschaften. Über weitere Ausnahmen wird jeweils im Einzelfall entschieden.
Bei heterogenen Meinungen der Kommissionsmitglieder wird eine Mehrheitsentscheidung getroffen.
Das Logo der Deutschen Schmerzgesellschaft darf erst bei Genehmigung der Veranstaltung durch die Kommission Aus-, Fort- und Weiterbildung verwendet werden.